Als Nasciturus (lateinisch ‚der geboren werden wird‘) wird im Recht Deutschlands das bereits gezeugte, aber noch ungeborene Kind bezeichnet. Die Zeugung meint hier die Einnistung der Zygote in die Gebärmutterschleimhaut (Nidation),[1] sodass ab diesem Zeitpunkt der Embryo auch als Nasciturus gilt. Vor der Nidation wird er als Nondum conceptus bezeichnet.