Als National Monument (irisch séadchomhartha náisiúnta) wird in Irland ein Denkmal von nationalem Rang bezeichnet, dessen Schutz wegen seines geschichtlichen, architektonischen, künstlerischen oder archäologischen Interesses oder wegen der Brauchtumspflege erforderlich ist (S. 2 des National Monuments Act 1930).[1]
Als Denkmal (Monument) wird jede künstlich (gemeint: nichtnatürlich) geschaffene oder errichtete Struktur oder ein Gebäude oberhalb oder unterhalb der Erdoberfläche verstanden, ob mit dem Boden verbunden oder nicht. Ergänzend werden auch Höhlen, Steine oder andere Naturprodukte darunter gefasst, die durch menschliches Wirken gestaltet wurden. Exemplarisch werden auch vorgeschichtliche Gräber oder andere Begräbnisstätten genannt. Noch in sakraler Nutzung befindliche Stätten waren ausgeschlossen.[2]
Mit der Ablösung des National Monuments Act 1930 durch das Irische Denkmalpflegegesetz (Historic and Archaeological Heritage and Miscellaneous Provisions Act 2023) vom Oktober 2023 wurden diese Definitionen aufrechterhalten.[3] Die Definition wurde nur unwesentlich erweitert, weil die irische Regierung die Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zum illegalen Handel, der illegalen Ein- und Ausfuhr von Kulturgut von 1970 und der Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser von 2001 sowie des Unidroit-Übereinkommens von Rom von 1995 vorbereitete. Denkbar sind auch bewegliche Sachen, Luftfahrzeuge oder Schiffswracks, die vor mehr als 100 Jahren gesunken sind.