Nationalsozialistisches Fliegerkorps

Das Nationalsozialistische Fliegerkorps (NSFK) war eine paramilitärische nationalsozialistische Organisation. Das NSFK wurde am 17. April 1937 durch Führererlass geschaffen.[1] Es war Rechtsnachfolger des Deutschen Luftsportverbands (DLV e. V.), der von 1933 bis 1937 die Aufgaben der militärischen Flugausbildung – zunächst als Luftsport getarnt – durchführte. Nach der Offenlegung der Luftwaffe übernahm er sie im Rahmen der militärischen Luftgaureserve.

Das NSFK war formaljuristisch eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts, jedoch mit der NSDAP verbunden, und wurde von ihr im Organisationsbuch als Nebengliederung geführt.

Das NSFK wurde mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 Auflösung und Liquidierung der Naziorganisationen als nationalsozialistische Organisation verboten. Das Vermögen wurde eingezogen und die Wiedergründung untersagt.[2] Das NSFK-Abzeichen zählt in der Bundesrepublik Deutschland zu den verfassungsfeindlichen Propagandamitteln. Sein Herstellen, öffentliches Tragen oder Verbreiten ist gemäß § 86a StGB verboten.

Die Ansprüche auf Rentenversorgung ehemaliger hauptamtlicher NSFK-Angehöriger konnten 1957 in einem Musterprozess eingeklagt werden.[3]

  1. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen rgbl1937.
  2. Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945. In: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Nummer 1 vom 29. Oktober 1945, S. 19 ff., Digitalisat der Deutschen Nationalbibliothek: urn:nbn:de:101:1-201301314955.
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