Nennleistung

Als Nennleistung wird die vom Hersteller angegebene („genannte“) Leistung eines Geräts, einer Anlage, mithin eines elektrischen Verbrauchers oder eines anderen Energiewandlers (Generator, Hydraulikmotor, Wärmekraftmaschine) bezeichnet, die diese umsetzen (aufnehmen) oder generieren (abgeben) können.

Die Nennleistung einer Anlage zur Erzeugung von Strom ist die Dauerleistung, für die sie gemäß den Liefervereinbarungen bestellt ist (Deutschland: StromStG). Die Dauerleistung einer Anlage ist die höchste Leistung, die bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb ohne zeitliche Einschränkung erbracht wird und ihre Lebensdauer und Sicherheit nicht beeinträchtigt. Ist die Nennleistung nicht eindeutig nach Bestellunterlagen bestimmbar, so ist für eine Neuanlage einmalig eine bei Normalbedingungen gemäß den Fachnormen für Abnahmemessungen erreichbarer Leistungswert zu bestimmen. Bei Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung ist die Nennleistung die elektrische Nennleistung.

Die Nennleistung ist für die gesamte Lebensdauer der Anlage verbindlich. Nennleistungsänderungen sind nur bei wesentlichen Änderungen der Nennbedingungen und bei konstruktiven Maßnahmen an der Anlage zulässig. Die Nennleistung einer Anlage darf nicht an eine vorübergehende Leistungsänderung angepasst werden. Auch darf keine Änderung der Nennleistung vorgenommen werden bei Leistungsabsenkungen als Folge oder zur Vermeidung von Schäden sowie wegen Alterung, Verschleiß oder Verschmutzung. Ebenso hat auch eine Plombe am Leistungsregler als Begrenzung der Leistungsabgabe keine Auswirkungen auf die Nennleistung.

Der Betreiber der Anlage hat eine Herabsetzung der Nennleistung durch geeignete Unterlagen (z. B. Gutachten, behördliche Anweisungen) gegenüber dem Hauptzollamt nachzuweisen.

Meist wird als Nennleistung die maximal im Dauerbetrieb erreichbare Leistung angegeben. Bei Geräten, die nur für den Kurzzeitbetrieb geeignet oder ausgelegt sind (z. B. Lötpistolen, Handbohrmaschinen, Stabmixer), wird jedoch oft die Momentan- oder Maximalleistung angegeben. Diese darf nur über die auf dem Typenschild in der Form von „KB xx min“ angegebene Kurzbetriebszeit (KB-Zeit) abgerufen werden.

Ob es sich bei der Nennleistung um die aufgenommene oder die abgegebene Leistung handelt, ist nicht einheitlich festgelegt. Es lassen sich jedoch Geräte- und Anlagentypen unterscheiden, bei denen üblicherweise die aufgenommene oder die abgegebene Leistung als Nennleistung angegeben wird.


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