Nichtigkeitsklage (Zivilrecht)

Die Nichtigkeitsklage im deutschen Zivilprozess ist eine Form der Wiederaufnahmeklage. Sie steht neben der Restitutionsklage. Die Wiederaufnahme bezweckt, ein rechtskräftiges Urteil zu beseitigen und eine neue Entscheidung herbeizuführen.


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