Grenzen des Römischen Reiches – Niedergermanischer Limes | |
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UNESCO-Welterbe | |
Karte des Niedergermanischen Limes | |
Vertragsstaat(en): | Deutschland Niederlande |
Typ: | Kultur |
Kriterien: | (ii) (iii) (iv) |
Referenz-Nr.: | 1631 |
UNESCO-Region: | Europa und Nordamerika |
Geschichte der Einschreibung | |
Einschreibung: | 2021 (Sitzung 44) |
Als Niedergermanischer Limes wird die ehemalige Grenze zwischen der römischen Provinz Germania inferior und dem nicht eroberten Teil Germaniens (der sogenannten Germania magna) bezeichnet. Der Niedergermanische Limes trennte den linksrheinischen Teil des Rheinlands sowie der Niederlande, der Bestandteil des Römischen Reichs war, von den rechtsrheinischen Gebieten ab, die nicht unter der vollständigen Kontrolle Roms standen. Der Niedergermanische Limes ist ein Bodendenkmal und seit 2021 Weltkulturerbe der UNESCO.[1]
Die Anlage dieses Limesabschnitts geht zum Teil bereits auf Augustus und dessen Stiefsohn und Feldherrn Drusus zurück, die die natürliche Grenze des Rheins ab dem Jahre 15 v. Chr. zu verstärken begannen. Der Verzicht auf rechtsrheinische Eroberungen im Jahre 16 n. Chr. machte den Rhein zur festen Grenze des römischen Reichs. In ihrem Schutz entstanden eine Vielzahl von Landgütern (Villae Rusticae) und Siedlungen (Vici). Namen und Lage einiger Orte sind insbesondere durch die Tabula Peutingeriana und das Itinerarium Antonini überliefert.[2]