Dieser Artikel befasst sich mit dem juristischen Begriff Notar. Zum Hubschrauber-System siehe McDonnell Douglas NOTAR.
Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830)
Der Notar (von lateinischnotārius‚Geschwindschreiber‘) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.