Dieser Artikel behandelt Zulassungsbeschränkung im Bildungswesen, zur Verwendung im Eigentumsrecht siehe Numerus clausus (Recht).
Unter Numerus clausus, abgekürzt NC, Synonym Zulassungsbeschränkung, versteht man Einschränkungen der Zulassung an Schulen, Hochschulen und Universitäten.