Das Oberlandesgericht Dresden ist das oberste Gericht der sächsischen ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es wurde zum 1. Januar 1993 vom Freistaat Sachsen wieder eingerichtet und hatte seinen Sitz zunächst im Gerichtsgebäude am Sachsenplatz, seit 2001 befindet es sich im Sächsischen Ständehaus in der historischen Altstadt Dresdens.