Oberstes Gericht der DDR

Der erste Sitz des Obersten Gerichts war das heute als Hauptsitz des Bundeswirtschaftsministeriums dienende Gebäude unmittelbar am Grenzübergang Sandkrugbrücke in Berlin-Mitte
Zweiter Sitz des Obersten Gerichts im Justizgebäude in der Littenstraße, Berlin-Mitte.

Oberstes Gericht (OG) war der Name des höchsten Rechtsprechungsorgans der DDR. Es wurde durch Gesetz vom 8. Dezember 1949[1] organisatorisch getrennt vom Generalstaatsanwalt der DDR errichtet und mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages aufgelöst.

Bis zum Beginn der 1970er Jahre befand sich das Oberste Gericht im repräsentativen Gebäudeteil der vormaligen Militärärztlichen Akademie an der Invalidenstraße mit der postalischen Anschrift „Scharnhorststraße 6“ in Berlin-Mitte. Danach bezog es in der Littenstraße Räumlichkeiten im dortigen Justizgebäude. In dem Gebäude befanden sich außerdem das Stadtgericht Berlin, die drei Stadtbezirksgerichte Mitte, Prenzlauer Berg und – bis zu dessen Auszug – Friedrichshain, das Staatliche Notariat sowie der Generalstaatsanwalt von (Groß-)Berlin, die Staatsanwälte der Stadtbezirke Mitte, Prenzlauer Berg und – bis zu dessen Auszug – Friedrichshain, des Militärgerichts und der Militäroberstaatsanwalt.[2]

  1. Gesetz über die Errichtung des Obersten Gerichtshofes und der Obersten Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. Dezember 1949 (GBl. Nr. 16 S. 111)
  2. Heute ist das Gebäude Sitz des Amtsgerichts Mitte sowie verschiedener Zivilkammern des Landgerichts Berlin (Berufungs- und Beschwerdekammern, Verkehrskammern, Wettbewerbskammern, Kammern für Handelssachen).

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