Oberverwaltungsgericht (OVG) ist in Deutschland ein Gericht der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, das zwischen Verwaltungsgericht (VG) und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) steht und meist in zweiter, in bestimmten Fällen auch in erster Instanz entscheidet. Die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht neben den Sozial- und Finanzgerichten als besonderen Verwaltungsgerichten (Art. 95 Ab. 1 GG).