Als Opiate werden die Schlafmohnalkaloide sowie deren direkte Derivate bezeichnet. Klassisch wurden als Opiate opiumhaltige Arzneimittel, wie beispielsweise Opiumtinktur, bezeichnet.[1][2] Später wurde der Begriff auch auf Arzneimittel aus Opiumalkaloiden ausgedehnt.[3] In der modernen Pharmakologie wird der Begriff meist für Opiumalkaloide und die von ihnen abgeleiteten halbsynthetischen und nichtpeptidischen Arzneistoffe verwendet.[4] Andere Definitionen sehen den Opiatbegriff als Synonym für Opioide, zu denen neben den Opiumalkaloiden auch andere natürlich vorkommende Opioide sowie halbsynthetische und vollsynthetische Stoffe mit morphinartigen Eigenschaften zählen.[5] Betäubungsmittelrechtlich wird der Begriff Opiat insbesondere im Zusammenhang mit der Opiatabhängigkeit[6] für Opioide mit einem Abhängigkeitspotential verwendet.
Morphin ist das älteste und relevanteste Opiat und gilt in der Schmerztherapie als Referenzsubstanz, an der die schmerzstillende Wirkung der anderen Opioide gemessen wird: Eine therapeutische Potenz von 2 bedeutet beispielsweise, dass man nur die Hälfte der Dosis braucht, die bei Verwendung von Morphin erforderlich wäre. In den letzten Jahren haben verstärkt andere Opioide (z. B. Oxycodon, Hydromorphon, Fentanyl) in der Schmerzmedizin an Bedeutung gewonnen. Ein weiteres Opiat, Codein, dient dagegen überwiegend der Unterdrückung des Hustenreizes (Antitussivum). Verschiedene Opiate unterliegen den rechtlichen Vorschriften für Betäubungsmittel.
Vor dem Gebrauch der modernen Therapien waren Opiate wichtige Medikamente in der Psychiatrie.[7]
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Pierer 1861.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Meyers 1908.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Dornblüth 1927.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Aktories 2009.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Lüllmann 2010.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen BtMVV.