Ordentliches Gesetzgebungsverfahren

Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (OGV[1][2][3][4]) (vor dem Vertrag von Lissabon Mitentscheidungsverfahren oder Kodezisionsverfahren genannt, ursprünglich auch Verfahren nach Art. 189b nach dem Artikel im EG-Vertrag) ist das mittlerweile am häufigsten anzuwendende Gesetzgebungsverfahren in der Rechtsetzung der EU. Es ist in fast allen Bereichen der Gesetzgebung der EU anzuwenden, in denen im Rat der Europäischen Union eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit erfolgt.

Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ist die Rolle des Europäischen Parlaments besonders stark ausgeprägt: Nach diesem Verfahren kann ohne seine Zustimmung ein Rechtsakt (z. B. Richtlinie oder Verordnung) nicht in Kraft treten. Dies gilt zwar auch für das Zustimmungsverfahren, aber nur im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren hat das Europäische Parlament auch das Recht, formelle Abänderungsvorschläge zu beschließen.

Das Mitentscheidungsverfahren wurde erstmals 1992 mit dem Vertrag von Maastricht für bestimmte Politikbereiche der Europäischen Gemeinschaft (EG) eingeführt. Es ist das wichtigste Verfahren im Rahmen der supranationalen Gemeinschaftsmethode.

  1. Andreas Maurer: Das Europäische Parlament im Spannungsfeld seiner Funktionsprofile. In: Handbuch Europäische Union. Springer Fachmedien Wiesbaden, Wiesbaden 2019, ISBN 978-3-658-17436-1, S. 1–38, doi:10.1007/978-3-658-17436-1_12-1 (springer.com [abgerufen am 30. Juni 2024]).
  2. Europäisches Parlament – Staatslexikon. Abgerufen am 30. Juni 2024.
  3. Melanie Piepenschneider: Vertragsgrundlagen und Entscheidungsverfahren. 17. Dezember 2020, abgerufen am 30. Juni 2024.
  4. Handbuch zum Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Abgerufen am 30. Juni 2024.

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