Ortsbeirat

Der Ortsbeirat (so genannt in Brandenburg, Hessen und Schleswig-Holstein, je nach Bundesland auch Ortsausschuss, in Baden-Württemberg, teilweise in Sachsen und in Thüringen Ortschaftsrat, im Saarland und in Niedersachsen Ortsrat, in Niedersachsen in kreisfreien Städten und Großstädten auch Stadtbezirksrat, in Bremen Beirat, in Mecklenburg-Vorpommern Ortsteilvertretung) ist ein Verwaltungsorgan einer Stadt oder Gemeinde in Deutschland.

In Nordrhein-Westfalen gibt es anstelle von Ortsbeiräten Bezirksvertretungen in den Stadtbezirken oder Bezirksausschüsse in den Ortschaften.

Das Gremium soll die Interessen der Ortsteile, Stadtteile oder Teilorte (in Hessen Ortsbezirk, in Baden-Württemberg, Niedersachsen und bis 2008 in Thüringen Ortschaften) gegenüber der gesamtstädtischen oder gesamtgemeindlichen Verwaltung und dem Hauptorgan der jeweiligen Gemeinde, dem Gemeinderat vertreten. Es wird in einigen deutschen Bundesländern bei den Kommunalwahlen direkt und in Baden-Württemberg in einem Teil der Gemeinden (2017: ca. 40 %)[1] mittels der unechten Teilortswahl gewählt.

In Baden-Württemberg, der Stadt Bremen, Hessen und dem Saarland können Ortschaftsräte bzw. Beiräte oder Ortsbeiräte ein eigenes Budget zur Verwaltung übertragen bekommen. Die Hauptsatzungen der Städte und Gemeinden können in einigen Bundesländern vorsehen, dass die Ortschaftsräte den Ausschüssen des Gemeinderats gleichgestellt werden. In diesem Fall können Beschlüsse über das eigene Budget hinaus bis zu einer festgelegten Grenze selbständig beraten werden. Diese müssen dann dem Gemeinderat lediglich zur Abstimmung, nicht aber zur neuerlichen Beratung vorgelegt werden.

Die innere Verfassung der Gemeinden und die Aufgaben von Stadtbezirken oder Ortsbeiräten sind in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt.

  1. Unechte Teilortswahl ist Geschichte - Schallstadt. In: Badische Zeitung. (badische-zeitung.de [abgerufen am 21. Oktober 2017]).

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