Dieser Artikel erläutert den politisch-administrativ-geographischen Begriff; zu „Wohnplatz“ im allgemeinen Sinne siehe
Siedlung. Siehe auch
geschlossene Ortschaft.
Ortschaft bezeichnet in Deutschland sowohl einen organisatorischen als auch den rechtlichen Status einer Siedlung.
In Österreich ist die Ortschaft die Grundeinheit des Systems der Siedlungsgliederung.[1]
In der Schweiz versteht man unter Ortschaft ein abgegrenztes Siedlungsgebiet innerhalb der Postleit-Struktur.
- ↑ Wilhelm Rausch: Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs. Band 2). Linz 1989, S. 53.