Eine Ortsdurchfahrt ist eine überörtliche Wege- bzw. Straßenverbindung, die durch einen Ort führt. Das bundesdeutsche Straßenrecht bezeichnet als Ortsdurchfahrt den Straßenabschnitt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße innerhalb einer Ortschaft (Stadt, Gemeinde), der für den inner- und außerörtlichen Straßenverkehr bestimmt ist. Für diesen Ortsabschnitt bestehen besondere Bedingungen für die Straßenbaulast, für die Unterhaltung und den Anbau. Beginn und Ende der Ortsdurchfahrt werden vom überörtlichen Baulastträger in Rücksprache mit der jeweiligen Gemeinde förmlich festgesetzt.