Panzerabwehr

Unter Panzerabwehr versteht man Kräfte und Waffen, die – nach Definition der deutschen Bundeswehr – der Gefechtsführung und Unterstützung anderer Kampftruppen und Kampfunterstützungstruppen in der militärischen Bekämpfung von Panzern und gepanzerten Fahrzeugen dienen.

Panzerjäger waren Teileinheiten und Einheiten, früher auch Verbände, in denen Panzerabwehrkräfte zur einheitlichen Gefechtsführung und Schwerpunktbildung in der Verteidigung und der Feuerunterstützung zusammengefasst sind. Ihre vorrangige Aufgabe bestand in der Bekämpfung von Panzern und gepanzerten Fahrzeugen, um eigene Infanterie, aber auch die Panzertruppe durch Panzerabwehrriegel zu unterstützen. Die Panzerabwehrtruppe ist heute in der Bundeswehr aufgelöst.

Jagdpanzer sind Panzerfahrzeuge, die der Panzerbekämpfung dienen. Zumeist basieren sie auf bereits bestehenden Panzerwannen und werden zur Panzerabwehr mit starken Panzerabwehrkanonen oder Panzerabwehrraketen ausgerüstet.

Heute übernehmen die Panzerabwehrtrupps der Panzergrenadiere diese Aufgabe mit ihren Panzerabwehrlenkwaffen je Panzergrenadiergruppe.

Zur Abwehr von Panzern bilden alle Truppen bei Bedarf Panzervernichtungstrupps die mit Panzerabwehrhandwaffen Feindpanzer im Nahbereich bekämpfen.


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