Papstname

Verkündigung des Papstnamens Martins V. im Jahre 1415 auf dem Konzil von Konstanz

Der Papstname wird von einem neu gewählten Papst anstelle seines Taufnamens angenommen und verbleibt ihm, wie im Fall des Papstes Benedikt XVI., auch nach einem Amtsverzicht. Seinen Namenstag begeht der Papst hingegen nach wie vor nach seinem Taufnamen. Der Papstname wird der in Rom versammelten Menge am Ende eines Konklaves vom Kardinalprotodiakon auf Lateinisch verkündet:

„Annuntio vobis gaudium magnum: Habemus Papam! Eminentissimum ac Reverendissimum Dominum, Dominum N. N., Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalem N. N., qui sibi nomen imposuit N. N.“

„Ich verkünde euch eine große Freude: Wir haben einen Papst! Seine Eminenz den Hochwürdigsten Herrn, Herrn [Taufname des Gewählten], der Heiligen Römischen Kirche Kardinal, [Familienname des Gewählten], welcher sich den Namen [Papstname] gegeben hat.“[1]

Sollte ein Angehöriger einer der unierten Ostkirchen zum Papst gewählt worden sein, entfällt das Wort „Romanae“. Ist der Gewählte nicht im Kardinalsrang, entfällt der entsprechende Passus.

Die Tradition, bei der Wahl zum Papst einen neuen Namen anzunehmen, reicht zwar nicht bis zu den Ursprüngen des Papstamtes zurück, aber durch Abstimmung der Namen der modernen Päpste mit denen des Altertums und durch eine einheitliche Nomenklatur von den Anfängen bis heute trägt er auf seine Art zum Fortbestand dieser Institution bei.

  1. Website des Vatikan zur Wahl Benedikts XVI. Abgerufen am 16. November 2009.

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