Bei einer Parkeisenbahn handelt es sich um eine schmalspurige Eisen- oder Modellbahn, die zur Personenbeförderung innerhalb eines Parks oder Vergnügungsparks vorgesehen ist. Die Spurweite reicht (mit wenigen Ausnahmen) von 381 mm (15 Zoll) bis 610 mm (24 Zoll / 2 Fuß). Die Fahrgäste können dabei, der Größe des Rollmaterials wegen, wie bei einer richtigen Eisenbahn im Fahrzeug sitzend befördert werden. Einige dieser Bahnen bilden als Modellbahn ein konkretes historisches Vorbild ab, andere sind eher mit einer Feldbahn oder öffentlichen Schmalspurbahn vergleichbar. Wegebahnen, d. h. Straßenzüge in eisenbahnähnlichem Aussehen, sind keine Parkeisenbahnen.