Unter dem Parodontalstatus (von altgriechisch παρά para, deutsch ‚neben‘, altgriechisch ὀδούς, Gen. ὀδόντος odontos, deutsch ‚Zahn‘ und lateinisch status ‚Zustand‘) versteht man in der Zahnmedizin die Befunderhebung der Parodontien (Zahnhalteapparat). Die Befunderhebung umfasst obligate (verpflichtend) und fakultativ (freigestellt) zu erhebende Befunde, demnach solche Befunde, die unbedingt nötig sind und solche, die nicht unbedingt erhoben werden müssen. Die obligaten Eintragungen entsprechen den Mindestanforderungen der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland zur Bewilligung des Antrages auf Übernahme der Kosten, in dem die Befunde einzutragen sind. Daneben werden zahlreiche andere Vordrucke angeboten, um die Befunde festzuhalten. Praxisverwaltungssoftware enthält entsprechende Programme zur Eintragung und Visualisierung der Befunde. Hellwege empfiehlt, statt der Fachbezeichnung Parodontalstatus gegenüber Patienten die Bezeichnung Parodontitis-Risiko-Protokoll zu verwenden, was die Aufmerksamkeit auf den pathologischen Befund erhöhen soll.[1]