Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit
Belegen (beispielsweise
Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und
gute Belege einfügst.
Als Parteien bezeichnet man die an einem Gerichtsverfahren durch das Prozessrecht vorgesehenen beteiligten Rechtssubjekte.