Unter parteilose Regierung, auch parteifreie Regierung, versteht man in demokratischen Systemen eine Regierung, deren Regierungschef, teils aber auch das gesamte Kabinett, parteilos ist. Ebenso kann es sich dabei um Regierungen handeln, deren Mitglieder aus Beamten (Beamtenregierung) und/oder Personen mit besonderer Erfahrung in ihrem Fachgebiet (Expertenregierung) bestehen.