Der Parteivorstand führt die Beschlüsse des Parteitags[1] und ggf. anderer Parteiorgane durch und verabschiedet selbst auch Beschlüsse zu wichtigen politischen Themen sowie zu organisatorischen Angelegenheiten. Parteisatzungen sehen oft vor, dass er den Parteitag einberuft und dessen Tagesordnung und Tagungsleitung vorschlägt.[2][3] Meist stellt der Parteivorstand auf Parteitagen inhaltliche Leitanträge und legt Entwürfe für das Parteiprogramm und für Wahlprogramme vor.[4][5][6]
Da Parteien gemäß § 7 des Parteiengesetzes in Verbände auf verschiedenen politischen Ebenen gegliedert sind[1] (v. a. Bundesverband, Landesverbände, Kreisverbände), existiert auf jeder Ebene ein für den jeweiligen Verband zuständiger Parteivorstand. Ein Parteivorstand auf Bundesebene wird häufig als Bundesvorstand bezeichnet, einer auf Landesebene häufig als Landesvorstand.
↑BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Grüne Regeln. (PDF) § 13 Absatz 2 und 3 der Satzung des Bundesverbands. In: gruene.de.S. 9–10, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. April 2021; abgerufen am 21. Mai 2021.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/cms.gruene.de
↑SPD – Organisationsstatut. (PDF) §§ 17, 18 Absatz 2. In: spd.de.S. 29–30, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. August 2021; abgerufen am 21. Mai 2021.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.spd.de