Personalien

Personalien (spätlateinisch „personalia“ persönliche Dinge; substantiviertes Neutrum Plural von „personalis“) ist eine zusammenfassende Bezeichnung für Informationen zu einer natürlichen Person, die ihre Identifizierung ermöglichen und Verwechslungen mit anderen Personen ausschließen.

Eine gesetzliche Definition des Begriffes Personalien liegt nicht vor. Sowohl im alltäglichen als auch im gerichtlichen Sprachgebrauch wird zwischen Begriffen wie Personalien, persönlichen Daten oder Personalangaben nicht unterschieden.[1]

Personenbezogene Daten“ ist dagegen ein Begriff aus dem Datenschutzrecht, seit dem 25. Mai 2018 legaldefiniert in Art. 4 Nr. 1 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung.

  1. vgl. beispielsweise BVerfG, Beschluss vom 7. März 1995 - 1 BvR 1564/92 Rz. 22, 25, 32.

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