Personenstandsregister

Die deutschen Personenstandsregister sind im Jahr 2009 eingeführte digitale Register zur Beurkundung des Personenstands, die die bisherigen Personenstandsbücher ablösten. Die Rechtsgrundlage für die Umstellung auf elektronische Register wurde 2006 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz geschaffen. Vorher gab es Personenstandsbücher. Bis Ende 2013 konnten die Personenstandsregister übergangsweise noch auf Papier geführt werden, inhaltlich ausgerichtet nach dem neuen Gesetz.


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