Pflegeprozess

Als Pflegeprozess wird in der professionellen Gesundheits- und Krankenpflege eine systematische Arbeitsmethode zur Erfassung, Planung, Durchführung und Evaluierung pflegerischer Maßnahmen bezeichnet. Diese, auch Pflegeregelkreis genannte Methode, basiert auf der Annahme, dass Pflege ein dynamischer Problemlösungs- und Beziehungsprozess ist, der u. a. über Rückkopplungsprozesse zu steuern ist. Je nach Modell umfasst der Prozess vier bis sechs Phasen, die logisch aufeinander aufbauen und sich gegenseitig beeinflussen. Die Phasen des Pflegeprozesses werden in der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegedokumentation abgebildet.

Der Pflegeprozess wurde erstmals um 1950 von Lydia Hall noch etwas ungenau, und anschließend von der Pflegetheoretikerin Ida Jean Orlando 1961 (Pflegeprozesstheorie) konkreter beschrieben.[1] 1967 stellten Helen Yura und Mary B. Walsh aus den Vereinigten Staaten den Pflegeprozess ebenfalls vor. Ihre theoretischen Arbeiten stützten sich auf pflegetheoretische Ansätze sowie auf Erkenntnisse aus der Systemtheorie, der Kybernetik und der Entscheidungstheorie. 1974 wurde der Pflegeprozess als Bestandteil der pflegerischen Arbeit (der Pflege) von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgeschrieben und gilt als eine der wenigen weltweit etablierten Arbeitstechniken in der professionellen Pflege. In Deutschland wurde der Pflegeprozess 1985 in die Krankenpflegeausbildung aufgenommen. In Österreich wurde der Pflegeprozess 1997 als Bestandteil beruflichen Handelns in das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz integriert, 2003 folgte Deutschland mit der Festschreibung des Pflegeprozesses als Unterrichtsinhalt in der Altenpflegeausbildung.[2] Die Erstellung des Pflegeprozesses stellt laut Pflegeberufegesetz vom 1. Januar 2020 eine vorbehaltene Tätigkeit für examinierte Pflegekräfte dar. In der Schweiz wurde der Pflegeprozess seit den 1990er Jahren festgeschrieben, er ist fester Bestandteil der Ausbildungscurricula und wird in allen Pflegebereichen verwendet. Im Jahr 2015 veröffentlichte der schweizerische Verein für Pflegewissenschaft einen Expertenbericht, der erstmalig eine neue Version des Pflegeprozesses, den Advanced Nursing Process,[3] empfahl und der seither international breite Verwendung findet.[4][5]

  1. J. J. Fitzpatrick, M. Wallace (Hrsg.): Encyclopedia of Nursing Research. Springer Publishing Company, New York 2006, S. 409.
  2. Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Gliederungspunkt A. 1.2. Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 26. November 2002, BGBl. I, S. 4418, 4423.
  3. Müller Staub, M., Abt, J., Brenner, A., & Hofer, B.: Expertenbericht. Schweizerischer Verein für Pflegewissenschaft, 21. März 2015, abgerufen am 23. Dezember 2022.
  4. Müller Staub, M., Abt, J., Brenner, A., & Hofer, B.: Expertenbericht zum Verantwortungsbereich der Pflege. Schweizerischer Verein für Pflegewissenschaft, 21. März 2015, abgerufen am 23. Dezember 2022 (deutsch).
  5. Maria Müller Staub, Judith Abt, Andrea Brenner, Brigitte Hofer: Expert Report on the Responsibility of Nursing. In: researchgate.net. Schweizerischer Verein für Pflegewissenschaft, 21. März 2015, abgerufen am 23. Dezember 2022 (englisch).

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