Pflichtjahr

Zwischen dem Ende der Schulzeit und dem Eintritt in die Lehre oder in das Berufsleben führte der NS-Staat 1938 mit der „Anordnung zur Durchführung des Vierjahresplans über den verstärkten Einsatz weiblicher Arbeitskräfte in der Land- und Hauswirtschaft“ für alle Frauen unter 25 Jahren das Pflichtjahr ein.[1]

Ausgenommen waren verheiratete Frauen mit Kindern und Frauen, die ohnehin einen Beruf in diesen Bereichen der Land- oder Hauswirtschaft ausübten. Eine Bescheinigung über das abgeschlossene Pflichtjahr musste im Arbeitsbuch eingetragen werden.

Die Frauen und Mädchen sollten während ihres Pflichtjahres auf ihre künftige Rolle als Hausfrau und Mutter vorbereitet werden. Gleichzeitig dienten sie zur Entlastung in Haushalten, in denen es aufgrund des Krieges an Arbeitskräften mangelte; dies galt besonders in der Landwirtschaft.

Das Pflichtjahr ist nicht identisch mit der Ableistung des Reichsarbeitsdienstes. Junge Frauen hatten diesbezüglich eine Doppelbelastung zu tragen: Nach der Schule, vor der Lehre musste das Pflichtjahr beim Bauern absolviert werden, nach der Lehre war ein halbes Jahr Arbeitsdienst verpflichtend. In Kriegszeiten wurden die jungen Frauen zum Kriegshilfsdienst eingezogen, wofür die Zeit des Pflichtdienstes auf ein Jahr verlängert wurde.[2]

Das Pflichtjahr löste das seit 1934 etablierte Landjahr, ein etwa acht Monate (April bis November) dauerndes Lager für Arbeit und Erholung des Reichserziehungsministeriums, ab.

Ohne den Nachweis über das abgeleistete Pflichtjahr konnte keine Lehre oder anderweitige Ausbildung begonnen werden.

  1. Ausstellung "Lebensstationen" im Zeughaus Berlin
  2. Ausstellung "Lebensstationen" im Zeughaus Berlin.

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