Pharmarecht

Das Pharmarecht ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, das sich im wesentlichen mit dem Arzneimittel- und Medizinprodukterecht befasst. Das Pharmarecht ist nicht allein einem der „klassischen“ Rechtsgebiete Privatrecht, Verwaltungsrecht oder Strafrecht zuzuordnen, sondern enthält je nach Regelungsmaterie Vorschriften aus allen drei Bereichen.

Eine allgemein gültige Definition gibt es nicht. Gleichwohl hat der Begriff Eingang in die juristische Fachliteratur gefunden. Wichtigstes Publikationsorgan ist die seit 1978 erscheinende Zeitschrift „Pharma Recht“ (PharmR)[1]. Der Verlag richtet auch den Deutschen Pharma Recht Tag aus, der einmal jährlich in Frankfurt am Main stattfindet.

Die Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts gehören in Deutschland gem. § 14b Fachanwaltsordnung (FAO) zu den für den Fachanwalt für Medizinrecht nachzuweisenden besonderen Kenntnissen.[2]

  1. Webseite des Beck-Verlags
  2. Fachanwaltsordnung in der Fassung vom 1. Januar 2015, Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer

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