Pharmaziepraktikant

Ein Pharmaziepraktikant (auch Pharmazeut im Praktikum) leistet in Deutschland die nach der Approbationsordnung für Apotheker geforderte 12-monatige praktische Ausbildung, die auch unter dem Namen PJ (Praktisches Jahr) bekannt ist. Das Pharmaziepraktikum setzt den bestandenen 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung und damit den Abschluss des universitären Teils des Pharmaziestudiums voraus.

Von den 12 Monaten müssen mindestens sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist, absolviert werden. Weitere sechs Monate können wahlweise in

in Deutschland oder auch im Ausland abgeleistet werden.

Der Pharmaziepraktikant gehört zum pharmazeutischen Personal in der Apotheke und darf unter Aufsicht eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten (Herstellen, Prüfen und Abgabe von Arzneimitteln) durchführen.

Nach Abschluss der praktischen Ausbildung folgt der dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, in dem die neu erlernten Kenntnisse noch einmal geprüft werden. Bei erfolgreichem Bestehen kann dann die Approbation zum Apotheker bei der zuständigen staatlichen Stelle beantragt werden. Die staatliche Stelle prüft dann, ob der Antragsteller des Berufs des Apothekers würdig ist.


From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Tubidy