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Die Menge der Planbetten oder systemisierter Betten[1] bedeutet im Krankenhauswesen die maximale Anzahl an Betten, die eine medizinische Einrichtung (Klinik, Krankenhaus, Pflegeheim etc.) betreiben darf. Planbetten werden in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen, im Gegensatz zu Belegbetten, die zur vollständigen Versorgung der Patienten tatsächlich zur Verfügung stehen. Eine Verpflichtung, die Planbettenzahl im zugeordneten Maß komplett zu betreiben, besteht also nicht.
- ↑ Krankenanstalten in Zahlen – Erläuterungen zu den Tabellen und Grafiken. (PDF; 488 KB) In: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. 2022, abgerufen am 20. August 2024 (österreichisches Deutsch).