Planungsrecht ist solches Recht, dessen Charakter nicht – wie bei Rechtsnormen üblich – konditional, sondern final ist. Mit anderen Worten stellt Planungsrecht keine Wenn-dann-Regeln zur Anwendung auf eine unbestimmte Vielzahl von Fällen auf, sondern ist erfolgsorientiert. Zu nennen sind hier insbesondere das Fachplanungs- und Bauplanungsrecht sowie das Haushaltsrecht.