Platz (Heraldik)

Als Plätze (oder Quartiere) werden in der Heraldik die Flächen (oder Räume) eines Schildes bezeichnet, die durch seine Teilung (oder Section/Sektion) entstehen.[1][2] Der Platz ist vom Feld zu unterschieden, letzteres bezeichnet eine Fläche eines Schildes, die mit einer Figur belegt ist.[3]

Da die Plätze erst durch die Teilung eines Schildes entstehen, hat ein Schild ohne Teilungen auch keinen Platz.[4] Ein solcher Schild wird als einfacher Schild bezeichnet.[5]

Bei der Beschreibung eines Wappens werden die Teilungen und nicht die durch sie entstehenden Plätze aufgezählt. Ein Schild mit fünf waagrechten Teilungen und sechs Plätzen (Wappen-Beispiel 4) wird folglich als „fünfmal geteilt“ beschrieben.[6]

Zudem ist die heraldische rechts/links-Angabe bedeutsam.

  1. Johann Paul Reinhard: Vollständige Wappen-Kunst, nebst der Blasonirung des hochfürstl. Brandenb. Culmbachischen Wappens. Verlegt von Johann Georg Lochner, Nürnberg 1747. § 54.
  2. Christian Samuel Theodor Bernd: Handbuch der Wappenwissenschaft, in Anwendung und Beispielen von wirklich geführten Wappen. Weigel, Leipzig 1856. § 11.
  3. Johann Paul Reinhard: Vollständige Wappen-Kunst, nebst der Blasonirung des hochfürstl. Brandenb. Culmbachischen Wappens. Verlegt von Johann Georg Lochner, Nürnberg 1747. § 62.
  4. Johann Paul Reinhard: Vollständige Wappen-Kunst, nebst der Blasonirung des hochfürstl. Brandenb. Culmbachischen Wappens. Verlegt von Johann Georg Lochner, Nürnberg 1747. § 63.
  5. Johann Christoph Gatterer: Abriß der Heraldik. Verlegt von Johann Christian Dieterich, Göttingen 1792. § 12.
  6. Vgl.: Otto Titan von Hefner: Handbuch der theoretischen und praktischen Heraldik: unter steter Bezugnahme auf die übrigen historischen Hilfswissenschaften. Band 1. Historisches Institut, München 1861. S. 58. Fußnote 1

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