Politisches System der DDR

Verfassung der DDR von 1949. Entscheidend war die reale Machtposition der Sozialistischen Einheitspartei. Sie zwang die übrigen Parteien in die Nationale Front und bestimmte Einheitswahlisten. So stellte die SED in den Volksvertretungen stets die größte Fraktion.
Verfassung der DDR von 1968/74. Die Volkskammer erhielt eine noch stärkere Position. Der SED wurde nun auch von Verfassung wegen eine führende Rolle gegeben.
Das Politbüro der SED war das oberste Entscheidungsgremium der DDR, hier beim VII. Parteitag der SED im April 1967 in Berlin

Das politische System der DDR war eine Diktatur ohne eine tatsächliche Gewaltenteilung.[1] Sie vereinigte die Eigenschaften des realen Sozialismus mit den Prinzipien des so genannten Demokratischen Zentralismus. Die politische Macht war nicht auf verschiedene Träger verteilt. Unter Widerspruch zu Artikel 5 Satz 3 der Verfassung der DDR ging sie stattdessen für die gesamte Zeit ihrer Existenz von dem umfassend und unkontrolliert herrschenden Führungs- und Herrschaftszentrum der DDR aus, dem Politbüro des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), das ebendieser marxistisch-leninistischen Partei vorstand, der durch Artikel 1 der Verfassung der DDR der Alleinführungsanspruch für alle Bereiche der DDR zustand.[1]

Die Deutsche Demokratische Republik war im Selbstverständnis ein sozialistischer Staat und verwirklichte die Grundprinzipien einer Volksrepublik. Da die Regierungsform durch die Herrschaft einer Partei, der so genannten Staatspartei, geprägt wurde, spricht man bei der DDR auch von einer Parteidiktatur.

  1. a b Gerhard Werle, Klaus Marxen, Toralf Rummler, Petra Schäfter: Strafjustiz und DDR-Unrecht: Gewalttaten an der deutsch-deutschen Grenze. De Gruyter 2002; Reprint 2012, S. 654.

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