Als Pontifikalamt (lateinisch Sacrum pontificale oder Missa pontificalis) wurde in der katholischen Kirche eine heilige Messe bezeichnet, der ein Priester vorstand („pontifizierte“), der zum Tragen der Pontifikalien berechtigt war, gewöhnlich ein Bischof oder Abt. Die von einem solchen zelebrierte Totenmesse wurde entsprechend Pontifikalrequiem genannt.
Die Normen für die Feier des Pontifikalamts wurden in Buch II des Caeremoniale Episcoporum gegeben[1], wo ihnen die Angaben zu der vom Bischof geleitete Vesper (Pontifikalvesper), der Komplet, der Matutin und den Laudes vorangestellt waren.
Seit 1984 erwähnt das Caeremoniale Episcoporum die Missa pontificalis nicht mehr. Es beschreibt stattdessen die Missa stationalis („Stationsmesse“), jene Bischofsmesse, üblicherweise in der Kathedrale zelebriert, die die zentrale gottesdienstliche Feier einer Diözese als Ortskirche ist.[2][3] Im deutschen Sprachgebrauch hat sich für diese aber die Bezeichnung Pontifikalamt erhalten.
In den vorhergehenden Ausgaben von 1600[4] bis 1948[1] feierte bei der Missa pontificalis nur der berechtigte Priester; die anderen teilnehmenden Priester fungierten als Diakone, als Subdiakon, als Presbyter assistens oder als Zeremoniare.[5] Bei der heutigen Missa stationalis konzelebrieren alle anwesenden Priester mit dem Bischof, wodurch die Einheit der Ortskirche und die Vielfalt der Ämter rund um den Bischof deutlich wird.[3] Analog gilt dies für den Abt, der als Vorsteher seiner Klostergemeinschaft inmitten seines Konventes pontifiziert.
Eine heilige Messe, welcher der Papst vorsteht, wird auch als Papstmesse (Missa papalis) bezeichnet. Auch diese wurde nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil grundlegend revidiert.[6]