Folgende Teile dieses Artikels scheinen seit 2020 nicht mehr aktuell zu sein: Durch die Auflösung der Kooperation zwischen BAWAG P.S.K. und Post stimmen die Angaben zur Situation in Österreich nicht mehr.
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Die Postanweisung ist ein Zahlungsmittel mit dem Zweck, einen bei einer Postanstalt durch Bareinzahlung verfügbaren Geldbetrag an einen bestimmten Zahlungsempfänger auszuzahlen.[1]
- ↑ Postanweisungen. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Band 16: Plaketten–Rinteln. Bibliographisches Institut, Leipzig / Wien 1908, S. 216 (Digitalisat. zeno.org).