Die Postleitzahl gibt es in Deutschland seit 1941, als im Deutschen Reich zweistellige Postleitgebietszahlen eingeführt wurden, zunächst für den Paket- und Päckchendienst. Ab 1944 galten diese Postleitgebiete auch für den Briefverkehr. Die Zahlen wurden nach dem Zweiten Weltkrieg weiterverwendet. 1962 fand in der Bundesrepublik und 1965 in der DDR ein Wechsel zu jeweils eigenständigen Postleitzahlsystemen statt. Beide Leitsysteme wurden 1993 von einem von der Deutschen Bundespost entwickelten fünfstelligen System für das wiedervereinigte Deutschland abgelöst.
Die fünfstellige Postleitzahl ist eine Ziffernkombination innerhalb von Postadressen auf Briefen, Paketen oder Päckchen, die den Zustellort eingrenzt. Neben den Postleitzahlen für geografische Zustellgebiete gibt es eigene Postleitzahlen für Großempfänger und Postfächer. Für die Vergabe neuer Postleitzahlen ist die Deutsche Post AG als Nachfolgerin der Bundespost zuständig.