Die Preisuntergrenze ist in der Betriebswirtschaftslehre der in der Kostenträgerrechnung kalkulierte Mindestpreis für ein Produkt oder eine Dienstleistung, der einem Unternehmen die kurz- oder langfristige Existenz sichert. Die Preisuntergrenze ist ein Indifferenzpreis, weil sie jenen Verkaufspreis markiert, bei dem es für den Anbieter gleichgültig ist, ob er eine Gütereinheit verkauft oder nicht.[1] Bei intensivem Wettbewerb (Preiswettbewerb etwa im Polypol oder Oligopol) können Situationen auftreten, die eine Preissenkung auf die Preisuntergrenze rechtfertigen. Beispielsweise in einer Rezession, die durch Absatzeinbußen gekennzeichnet ist, kann die Unternehmensleitung gezwungen sein, die Verkaufspreise zu senken, um den Absatzrückgang auszugleichen oder zu minimieren. Dann muss bekannt sein, in welchem Ausmaß die Preissenkung vorgenommen werden kann, ohne Verluste zu erleiden.
Die Preisuntergrenze gibt den Verkaufspreis an, den ein Unternehmen für sein Produkt oder seine Dienstleistung verlangen muss, um kurz- oder langfristig bestehen zu können. Sie ist Bestandteil der Preispolitik eines Unternehmens, das im Wettbewerb mit Konkurrenten den Marktpreis als Instrument einsetzt, um die Nachfrage nach seinen Produkten oder Dienstleistungen durch Preissenkungen zu erhöhen oder durch Preissteigerungen zu senken. Der Preisspielraum reicht von einer Preisuntergrenze, bei der kein Gewinn mehr möglich ist, bis zu einer Preisobergrenze, bei der keine Nachfrage mehr besteht; dazwischen liegen die Preise von Substitutionsprodukten der Konkurrenz.[2]
Bei Preissenkungen muss dem Unternehmen bekannt sein, zu welchem Preis die Gesamtkosten oder ein Teil davon gerade noch gedeckt werden können. Beim Erreichen der Preisuntergrenze wird das Unternehmen zum Grenzanbieter.