Primogeniturgesetz

Das sogenannte Primogeniturgesetz vom 8. Juli 1506 beendete das 1255 begonnene Zeitalter der bayerischen Landesteilungen. Herzog Albrecht IV. von Bayern erließ das Hausgesetz über die Unteilbarkeit des bayerischen Herzogtums, das von den Landständen beschworen wurde, und führte die Erstgeburtsordnung ein.


From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Tubidy