Privatdozent

Karikatur eines Privatdozenten in den Fliegenden Blättern (1848); Überschrift: „Ein deutscher Privatdozent, welcher eingehüllt in seine Hoffnungen zur Mumie wird.“ Auf der Mumie sind verschiedene „Hoffnungen“ zu lesen, die von unten nach oben immer ehrgeizigere Karriereziele werden: die Ernennung zum außerordentlichen Professor, die Ernennung zum ordentlichen Professor, eine Gehaltserhöhung, eine Berufung an die Berliner Universität und schließlich die Ernennung zum Hofrat.

Privatdozent (abgekürzt PD oder Priv.-Doz.) ist an einer wissenschaftlichen Hochschule die Bezeichnung für einen habilitierten Wissenschaftler mit Lehrberechtigung, der keine Professur innehat. Privatdozenten sind selbständig und alleinverantwortlich zur akademischen Lehre berechtigt; sie gelten in einigen deutschen Bundesländern als Hochschullehrer und dürfen in der Regel auch Doktoranden betreuen. Es wird durch die Bezeichnung Privatdozent kein Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis begründet.

In Österreich verliehen Universitäten bis 2003 mit der Habilitation die Lehrbefugnis als Universitätsdozent (Univ.-Doz.), was immer wieder zu Verwechslungen mit der Verwendung des Begriffs für Beamte führte. Erst 2004 wurde die Bezeichnung Privatdozent auch in Österreich eingeführt. Damit wurde die Lehrbefugnis (als Privatdozent) von der Beamtenstellung (Univ.-Doz.) auch begrifflich unterschieden.


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