Privatfernsehen bezeichnet umgangssprachlich[1] Fernsehen, das nicht von öffentlich-rechtlichen oder staatlichen Sendeanstalten, sondern von privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen betrieben wird. Es wird, wie der privatrechtliche Rundfunk, von privaten Rundfunksendern produziert und bildet die kommerzielle, zumeist werbe- oder abonnementfinanzierte (Pay-TV) Komponente des dualen Rundfunksystems in Deutschland.
Gegensatz ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der überwiegend durch Rundfunkgebühren finanziert wird – erhoben in Deutschland vom Beitragsservice, in Österreich vom ORF-Beitrags Service und in der Schweiz von der Serafe AG.