Ein Privatgelehrter ist eine in der Regel akademisch gebildete Person, deren Forschung privat motiviert und finanziert ist.[1] Privatgelehrte sind nicht an einer Hochschule oder einer anderen Forschungseinrichtung tätig. Ihre wissenschaftlichen Ergebnisse werden nicht unbedingt veröffentlicht, sondern oft lediglich in Form privater Aufzeichnungen (Notizen, Tagebuch, Korrespondenzen usw.) festgehalten.
Nicht zu verwechseln mit dem Privatgelehrten ist der Privatdozent, ein habilitierter Wissenschaftler, der an einer Universität lehrt, ohne eine Professur zu bekleiden.