Als Privatier [Person, die finanziell so gut gestellt ist, dass sie nicht darauf angewiesen ist, zur Deckung ihrer materiellen Bedürfnisse einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und dies auch nicht oder nicht mehr tut – unabhängig davon, wie sie zu dem Vermögen gekommen ist. Der Privatier bezieht keine Unterstützung vom Staat und bezahlt sämtliche Steuern und sonstige Abgaben selbst. Privatiers haben in der Regel ein ausreichendes Einkommen aus ihren Vermögenswerten wie Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen.
], auch Privatus und weiblich Privata bzw. Privatière, gilt allgemein eine