Der Begriff Privatinsolvenz (in der Schweiz und in Österreich als Privatkonkurs bezeichnet) ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die gerichtliche Schuldenregulierung, wenn eine natürliche Person zahlungsunfähig ist und keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. In diesem Fall wird in Deutschland ein Verbraucherinsolvenzverfahren, in Österreich das Schuldenregulierungsverfahren durchgeführt. Die Restschuldbefreiung ermöglicht diesen Personen, nach einer Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden.