Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Privileg (Begriffsklärung) aufgeführt.
Privileg Kaiser Karls IV., das allein den Prager Erzbischöfen die Krönung des böhmischen Königs vorbehält
Ein Privileg (PluralPrivilegien, von lateinischprivilegium „Vorrecht, Ausnahmegesetz“) ist ein Vorrecht, das einer einzelnen Person oder einer Personengruppe zugeteilt wird.