Eine probabilistische Aussage (auch: Wahrscheinlichkeitsaussage) sagt über einen Sachverhalt (etwa das Zustandekommen eines Ereignisses) aus, dass dieser zu einer bestimmten Wahrscheinlichkeit besteht.
Mit Ausnahme logischer Schlussfolgerungen oder Schlüssen auf Basis strikt deterministischer Gesetze besteht in vielen Fällen keine ausreichende Rechtfertigung dafür, Gewissheit für bestimmte Sachverhalte zu beanspruchen. Oftmals können allerdings absolute oder relative, genaue oder ungefähre Wahrscheinlichkeitsbewertungen angegeben werden; es sind also nur Wahrscheinlichkeitsaussagen möglich. Solche Aussagen ermöglichen im Allgemeinen keine Bestimmung von Einzelfällen, vielmehr handelt es sich um statistische Aussagen über regelmäßig stattfindende Ereignisse. Im Übrigen werden aber unterschiedliche philosophische Interpretationen von Wahrscheinlichkeiten debattiert.[1] Ein Grenzfall zur nichtprobabilistischen Aussage ist eine Wahrscheinlichkeitsbewertung mit 1.