Das Provisorium (von lat. provisio, „Vorsorge“) bezeichnet eine für den vorübergehenden Zweck eingerichtete Sache, wobei die zeitliche Beschränkung des Gebrauches von vornherein festgelegt wird. Bedeutungsähnlich ist der Begriff Interim für eine Übergangslösung.
Gelegentlich wird ein Provisorium zur Dauereinrichtung, dann spricht man scherzhaft von einem Providurium.
Dies sollte aber nur dann der Fall sein, wenn die vorübergehende Errichtung dem Nutzen auf Dauer standhält.
Im juristischen Sprachgebrauch wird eine vorsorgliche Maßnahme u. a. als Provisorium bezeichnet (vgl. dagegen Superprovisorium).