Publikation von Gerichtsentscheidungen

Die Publikation von Gerichtsentscheidungen betrifft die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen, sei es vollständig (in Deutschland: mit Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründen) oder von den jeweiligen Herausgebern mehr oder weniger stark gekürzt und redaktionell bearbeitet. Häufig wird der Entscheidung auch ein Leitsatz vorangestellt; zuweilen wird nur der Leitsatz veröffentlicht.

Die Veröffentlichungspraxis in den verschiedenen nationalen Rechtsordnungen unterscheidet sich nach Art, Umfang und Zugangswegen erheblich. Gleiches gilt für die zugrundeliegenden rechtlichen Regelungen. So sind Gerichtsentscheidungen in vielen Ländern vom Urheberrechtsschutz freigestellt, damit sie beliebig verbreitet werden können.

Grundsätzlich wird in der Rechtsprechung und der juristischen Literatur sowie in der öffentlichen Debatte die größtmögliche Publizität von Gerichtsentscheidungen gefordert. Alle die Öffentlichkeit interessierenden Urteile (und andere Formen von Entscheidungen z. B. Gerichtsbeschlüsse) sollen veröffentlicht werden. In neuerer Zeit wird zunehmend darauf verwiesen, dass eine Publikation im Internet dieser Publizitätspflicht am besten genüge.

Gerichtsentscheidungen werden üblicherweise veröffentlicht in:

  • juristischen und anderen Fachzeitschriften,
  • von den Gerichten oder privaten Verlagen herausgegebenen Entscheidungssammlungen,
  • in der Fachpresse, kaum in der Tagespresse,
  • in kostenpflichtigen Internet-Datenbanken,
  • in kostenlosen Internetdatenbanken und auf Websites.

Nur ein kleiner Teil der insgesamt ergehenden Gerichtsentscheidungen wird tatsächlich veröffentlicht, mit großen Unterschieden je nach Gerichtsinstanz.


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