Der Punktwert ist der Geldwert eines Bewertungspunktes in den Gebührenordnungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in den privaten Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ). Der Wert jeder ärztlichen Leistung ist durch eine ihr zugeordnete Punktmenge (Bewertungszahl) bestimmt.