Qualifikation (Personalwesen)

Unter Qualifikation (Arbeitsqualifikation; lateinisch qualis facere, „Beschaffenheit herstellen“) versteht man allgemein in der Wirtschaft und speziell im Personalwesen die sich aus Fachkompetenz, Sozialkompetenz und Schlüsselqualifikation zusammensetzende Eignung einer Person für einen Beruf oder eine bestimmte Aufgabe.

Qualifikation wird benötigt, um ökonomische, technologische und arbeitsorganisatorische Arbeitsaufgaben zu bewältigen.[1] Damit orientiert sich die Qualifikation vor allem an der Arbeitsnachfrage und nicht an den subjektiven Interessen des Arbeitsuchenden. Er kann aufgrund seiner Qualifikation von einem Arbeitgeber einen Arbeitsplatz erhalten, wenn er die Qualifikationsanforderungen des Arbeitgebers erfüllen kann. Diese Anforderungen des Arbeitgebers ergeben sich wiederum aus der Stellenbeschreibung einer unbesetzten Stelle. Stimmt diese mit der nachgewiesenen Qualifikation des Bewerbers überein, kann es zu dessen Einstellung kommen. Falls keine Übereinstimmung vorliegt (englisch mismatch), handelt es sich entweder um eine Unter- oder um eine Überqualifikation. Während die Unterqualifikation einer Arbeitskraft zu ihrer Überforderung führt, bewirkt die Überqualifikation eine Unterforderung, die beide Stress verursachen.

Berufliche Qualifikation ist für ein Individuum stark prägend für den wirtschaftlichen und sozialen Status in der Gesellschaft.

Eine Volkswirtschaft profitiert insgesamt von den Qualifikationen ihrer Arbeitskräfte.[2]

  1. Christiane Schiersmann: Berufliche Weiterbildung, 2007, S. 46.
  2. Kerstin Steinhäuser: Modulare Nachqualifizierung im Zeichen moderner Bildungsökonomie, 2003, S. 28.

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