Querschnittsmaterie

Unter einer Querschnittsmaterie (bisweilen auch: Querschnittsgebiet) versteht man in der Rechtswissenschaft einen Gegenstand, der von mehreren rechtswissenschaftlichen Fächern bearbeitet wird. Dem entsprechen gegebenenfalls im Öffentlichen Recht mehrere Kompetenztatbestände bei der Rechtsetzung und bei der Ausführung der Gesetze durch die öffentliche Verwaltung, und es können verschiedene Gerichte bzw. Gerichtsbarkeiten für Streitigkeiten aus dem betreffenden Bereich zuständig sein. Mitunter spricht man dann auch von einer „komplexen Materie“,[1] weil es hier an einer einheitlichen gesetzlichen Regelung fehlt.[2]

  1. Walter Berka: Lehrbuch Verfassungsrecht: Grundzüge des österreichischen Verfassungsrechts für das juristische Studium. 2. Aufl. Springer-Verlag. Wien. 2008. ISBN 978-3211094334 Rn. 423 (eingesehen bei Google Books am 20. April 2012).
  2. Josef Isensee: Staatsvermögen. In: Ders. und Paul Kirchhof. Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Band V. 2. Aufl. C.F. Müller Verlag. Heidelberg. 2007. ISBN 978-3811455221. § 122 Rn. 65 (eingesehen bei Google Books am 21. April 2012).

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