Unter einer Querschnittsmaterie (bisweilen auch: Querschnittsgebiet) versteht man in der Rechtswissenschaft einen Gegenstand, der von mehreren rechtswissenschaftlichen Fächern bearbeitet wird. Dem entsprechen gegebenenfalls im Öffentlichen Recht mehrere Kompetenztatbestände bei der Rechtsetzung und bei der Ausführung der Gesetze durch die öffentliche Verwaltung, und es können verschiedene Gerichte bzw. Gerichtsbarkeiten für Streitigkeiten aus dem betreffenden Bereich zuständig sein. Mitunter spricht man dann auch von einer „komplexen Materie“,[1] weil es hier an einer einheitlichen gesetzlichen Regelung fehlt.[2]